Was ist Frühförderung?

Welche Kinder haben Zugang zur Frühförderung?

Heilpädagogische Diagnostik

Inhalte der Frühförderung

Umsetzung

Wie und wo wird die Frühförderung beantragt?

Frühförderung wird auch Heilpädagogik oder Inklusionspädagogik genannt.

Es werden vielseitige pädagogische Mittel verwandt, um die Entwicklung und die Entfaltung des Kindes anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Hierfür wird eine vertrauensvolle Lernatmosphäre geschaffen, ohne Druck und Überforderung, ressourcenorientiert, im respektvollen Umgang gegenüber dem individuellen Entwicklungsprozess des Kindes.

Das Entwicklungskonzept orientiert sich hierbei an der Spielbreite der Entwicklung von Kindern ohne Behinderung, nicht an einer sogenannten idealen Entwicklung oder einem bestimmten Erziehungsprinzip, da jedes Kind einmalig ist. *

Das übergeordnete Ziel der Frühförderung ist im Gesetz verankert:

… Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. **

Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt

  • Kinder, die in ihrer körperlichen und/oder geistigen Entwicklung eingeschränkt oder verzögert sind

  • Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig sind. Dieses könnte in den Bereichen Bewegungsfähigkeit, der Kommunikation, im Verhalten, in der Sprache oder der Wahrnehmungsverarbeitung sein

  • Kinder bei denen aufgrund von Frühgeburt oder komplizierter Geburt ein erhöhtes Entwicklungsrisiko besteht

  • Kinder mit Epilepsie

  • Kinder mit einem der möglichen vielfältigen Syndromen

Die heilpädagogische Diagnostik findet anhand von Beobachtungen und mit Hilfe von Entwicklungstests statt. Dazu gehören der ET-6-6R, der Münchner funktionelle Entwicklungstest, Bayley Scales.  

In Zusammenarbeit mit unseren Kinderärztinnen der Frühförderstelle erfolgt eine Eingangsdiagnostik, Verlaufsdiagnostiken und eine Abschlussdiagnostik. Die Befunde der zuständigen Therapeut:innen werden hinzugezogen.

Wichtige anamnestische Aspekte und Informationen für den Förder- und Behandlungsplan: Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen, bisherige Entwicklung und aktueller Entwicklungsstand, wie grob- und feinmotorische Entwicklung, Wahrnehmung, Kognition, Sprachentwicklung, sozial- emotionales Verhalten. Des Weiteren Umweltfaktoren und Lebenssituation, Ernährung, Betreuungssituation, Schlafverhalten, Sauberkeitsentwicklung.

Das Spielverhalten, Interaktionsverhalten, die Selbstständigkeit und Alltagsgestaltung des Kindes wird intensiv beobachtet.

  • Maßnahmen zur Sinnesförderung

  • Spiel- und Kompetenzförderung

  • Aneignung spezieller Kommunikationsmittel und Kommunikationsmethoden, beispielsweise gebärdenunterstützte Kommunikation GUK, unterstützte Kommunikation Metacom oder elektronische Hilfsmittel

  • Psychomotorische Entwicklungsförderung

  • Sprachförderung und Sprachanbahnung

  • Verantwortung in der Durchführung und Gestaltung des interdisziplinären Austausches zum Wohle des Kindes mit Therapeut:innen, Ärzt:innen, Personen im direkten Umfeld des Kindes, wie Familie oder Erzieher:innnen, Pflegepersonal, Sozialpädiatrisches Zentrum, usw.

Klärung des Bedarfs und Empfehlungen, ein Förder-und Behandlungsplan wird erstellt, ICF-Kriterien werden festgelegt und Wünsche der Eltern werden mit einbezogen.

Die oben genannten Fördermaßnahmen werden ganzheitlich, familien- und lebensweltorientiert, unter Berücksichtigung der Ressourcen von Kind und Familie, erbracht. Die Eltern/Bezugspersonen, sowie die Erzieher:innen werden im Förderprozess eng beraten und begleitet und nehmen aktiv an der Förderung des Kindes teil.

Im ständigen Austausch und in enger Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team, wird meine Arbeit als Frühförderin gestützt.  Im diesem Team arbeiten Heilpädagog:innen, Logopäd:innen, Ergotherapeut:innen, Physiotherapeut:innen, Psycholog:innen, Sozialpädagog:innen, Bürohilfen und Ärzt:innen.

Es bestehen Kooperationen mit niedergelassenen Praxen und sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)

Die Leistungen werden entweder am Wohnort des Kindes, in der zuständigen Kita bzw. Vorschule oder in der Frühförderstelle erbracht.

Rufen sie bei der Frühförderstelle an oder schreiben sie eine Email und vereinbaren sie einen Termin für ein Erstgespräch, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Tel: 040- 52105630 oder

fruehfoerderung.hamburg@diakonie-hhsh.de

Bei einer Komplexleistung, die Heilpädagogik und Therapie beinhaltet, ist eine Verordnung vom Kinderarzt nötig. Sprechen sie mit ihrem zuständigen Kinderarzt/ärztin.

Der Antrag richtet sich an das Fachamt für Eingliederungshilfe.

Die Leistungen der Frühförderung sind für die Familien kostenfrei.

 

* nach R.H.Largo

** Paragraph 1 Sozialgesetzbuch IX

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